Treppen
Treppen dienen der Überwindung von Höhenunterschieden bei Bauwerken. Sie müssen sicher, bequem und ohne Gefahr begangen werden können.
Treppenform
Die Form der Treppe richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Treppenraumes. Daneben können praktische und gestalterische Gesichtspunkte für die Wahl einer bestimmten Treppenform eine Rolle spielen. Treppen werden nach der Grundrissform, nach der Zahl der Läufe sowie nach den Podestarten benannt Nach der Grundrissform unterscheidet man Treppen mit geraden Läufen und mit gewendelten Läufen sowie Treppen mit geraden und gewendelten Laufteilen.
Treppen mit geraden Läufen haben gleich breite Stufen und geradlinige seitliche Begrenzungen. Zu diesen Treppen zählen auch mehrläufige gewinkelte und gegenläufige Treppen.
Treppen mit gewendelten Läufen sind Wendeltreppen und Spindeltreppen. Wendeltreppen führen bogenförmig um ein Treppenauge mit ahnähernd einer ganzen Drehung zum nächsten Geschoss. Bei Spindeltreppen sind die keilförmigen Stufen in der Mitte an einer Stahlbetonsäule oder an einem Stahlrohr befestigt.
Treppen mit geraden und gewendelten Laufteilen sind in der Regel einläufige Treppen, die im Antritt, im Austritt oder im An- und Austritt viertelgewendelt sein können. Es gibt auch halb- und dreiviertelgewendelte Treppen.
Nach der Zahl der Läufe unterscheidet man einläufige, zweiläufige und mehrläufige Treppen.
Einläufige Treppen überwinden ohne Unterbrechung der Stufenfolge den Höhenunterschied zwischen zwei Stockwerken. Sei zweiläufigen Treppen wird die Stufenfolge durch einen waagerechten Absatz, dem Zwischenpodest, unterbrochen. Dies ist bei größeren Höhenunterschieden sowie in mehrgeschossigen Gebäuden vorteilhaft, weil durch Podeste die Anstrengung beim Treppensteigen gemindert wird.
Je nach ihrer Lage unterscheidet man verschiedene Podestarten. Viertelpodeste liegen zwischen zwei rechtwinklig zueinander angeordneten Treppenläufen. Halbpodeste verbinden Treppenläufe mit entgegengesetzter Laufrichtung. Das Geländer mit Handlauf muss an der inneren Treppenseite (freien Seite, Lichtwange) befestigt sein, um ein Abstürzen des Benutzers zu verhindern. Fasst man beim Hinaufgehen den Handlauf mit der rechten Hand, bezeichnet man diese Treppe als Rechtstreppe, liegt das Geländer links, ist es eine Linkstreppe.
Treppenabmessung
Treppen müssen so bemessen sein, dass die Stufenmaße der natürlichen Gehbewegung angepasst sind. Die Treppenmaße ergeben sich aus den Stufenmaßen. Bei gewendelten Treppen ist eine Stufen- verziehung erforderlich.