Abnahme

Zieht der Mieter aus, muss die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand, häufig also renoviert, übergeben werden. Oft streiten die Vertragsparteien zu einem späteren Zeitpunkt dann über den Zustand der Wohnung: Der Vermieter behält einen Teil der vom Mieter geleisteten Kaution ein, weil die Wohnung angeblich nicht vertragsgemäß renoviert wurde oder der Vermieter macht gegen den Mieter Schadensersatzansprüche geltend, weil dieser die Wohnung oder dem Vermieter gehörende Einrichtungsgegenstände beschädigt hinterlassen hat.

Schon kurz nach dem Auszug des bisherigen Mieters ist in den meisten Fällen nicht mehr nachvollziehbar, ob und von wem welche Schäden verursacht wurden: Fast immer wird eine Wohnung unmittelbar nach dem Auszug eines Mieters weitervermietet. Je nach Vertragsgestaltung wird die Wohnung vor dem Einzug des neuen Mieters von diesem selbst oder dem Vermieter renoviert. Aber auch wenn der neue Mieter die Wohnung unrenoviert übernimmt und auch keine Veränderungen vornimmt, ist später kaum nachzuhalten, ob bestehende Schäden von dem neuen oder dem alten Mieter verursacht wurden.

Um diesen Beweisschwierigkeiten entgegenzuwirken, sollten Mieter und Vermieter den Zustand der Wohnung beim Auszug des Mieters schriftlich festhalten.

Beweiszwecken kann etwa ein Übergabeprotokoll dienen.

In ein solches Protokoll können alle Besonderheiten der Wohnung eingetragen werden. Wird ein solches Protokoll von beiden Vertragsparteien unterschrieben, wird es später kaum möglich sein, den Gegenbeweis für den hier festgehaltenen Zustand der Wohnung anzutreten.