Wände

Information

1- Außen und Innenwände

Die Außenwand umhüllt ein Gebäude, trägt es und schützt sein Inneres vor Schall, Wärme/Kälte, Feuchtigkeit und unerwünschten Eindringlingen. Die tragende und die schützende Schicht müssen nicht immer in einer Ebene liegen. Die Außenwand bildet zusammen mit Fenstern und Türen die Fassade. Sonderformen der Außenwand sind Brandwände, Gebäudetrenn oder Gebäudeabschlusswände. Die Konstruktion der Außenwand ist abhängig von den gewählten Materialien, der Nutzung, der Größe und geografischen Lage eines Gebäudes. Sie muss jedoch hinsichtlich Herstellung, Unterhalt und Beheizung wirtschaftlich sein.

Die Innenwand bildet die Räume und kann als tragende oder auch nichttragende Wand ausgebildet werden. Üblicherweise wird sie als massive einschalige Mauerwerkswand oder als Leichtbauwand hergestellt. Als Wohnungstrennwand oder Brandwand werden auch an sie besondere Anforderungen gestellt.

2- Außenwand

Eine Außenwand kann in Massiv- oder Skelettbauweise (Bau-/Hausarten) errichtet werden. Die im Wohnungsbau gängigste massive Wandkonstruktion ist die Mauerwerkswand (MW). Um den bauphysikalischen Bestimmungen zu entsprechen, wird sie aus mehreren Schichten aufgebaut, dabei wird die tragende Mauer von außen nicht mehr wahrgenommen.

Obwohl die tragende Wand immer aus Mauerwerk ist, ergeben diese drei Konstruktionsbeispiele drei völlig unterschiedliche Ansichten eines Gebäudes.

- Die hinterlüftete Wand hat eine Ziegelfassade. Sie kann auch ohne Hinterlüftung hergestellt werden, wäre dann aber nicht so gut vor Durchfeuchtung geschützt.

- Bei der Thermowand nimmt man das Mauerwerk von außen nicht mehr wahr. Die Fassade wird geputzt und farbig angestrichen.

- Die Vorhangfassade ermöglicht eine variantenreiche Fassadengestaltung, zum Beispiel mit Schiefer- oder Holzschindeln, Eternitplatten oder Metall.

3- Mauerwerk

Eine Mauer kann aus natürlichen oder künstlich hergestellten Steinen errichtet werden. Die Verarbeitung von Natursteinen ist im Hochbau unüblich, wird jedoch im Bereich der Außenanlagen häufiger verwendet.

Die DIN 105 macht genaue Angaben zu Größe, Form und Beschaffenheit der verschiedenen künstlich hergestellten Mauersteine.

Mauerziegel werden aus Ton, Lehm oder tonigen Massen geformt und gebrannt. Sie müssen rechteckig sein (außer Sonderformen wie Halbsteine, Schlusssteine, halbrunde Abdecksteine usw.). Der übliche Ziegelstein hat die Länge von 24 cm, die Höhe von 7,1 cm und die Breite von 11,5 cm es gibt jedoch z. B. bei den Betonsteinen auch größere Formate. Durch Berücksichtigung dieser Normierung schon beim Entwurf können Verschnitte vermieden werden. Verschnitte bedeuten einen erheblich höheren Zeitaufwand und höhere Materialkosten. In der Fassade sollten auch aus optischen Gründen nur ganze oder halbe Steine verwendet werden.

Man unterscheidet zwischen Hintermauer und Vormauerziegeln. Der Hintermauerziegel ist wegen seiner stumpfen Oberfläche und uneinheitlichen Farbe preiswerter und wird gewöhnlich für nicht sichtbares Mauerwerk verwendet. Die größere Gruppe stellen die Vormauerziegel dar. Durch ihre einheitliche Farbe und Oberfläche sind sie für sichtbares Mauerwerk bestimmt. Der Klinker ist ein besonders hart gepresster und gebrannter Ziegel von roter oder blauer Farbe. Er wird ebenfalls als Verblender (Vormauerziegel) eingesetzt. Alle Fassadensteine müssen frostbeständig und frei von Salzen sein, die zu Ausblühen führen könnten.

Ein weiterer Mauerstein, der im Hochbau Anwendung findet ist der Kalksandstein. Er besteht - wie der Name schon sagt aus Kalk und kieselsäurehaltigen Zuschlägen und wird unter Dampfdruck gehärtet (DIN 106). Es gibt auch hier Vollsteine zur Erstellung von tragendem und nichttragendem Mauerwerk und Verblender. Weiter finden auch Gasbeton Blocksteine (aus dampfgehärtetem Gasbeton, DIN 4165), Hüttensteine (DIN 398) oder Betonsteine (DIN 18153) im Mauerwerksbau Anwendung. Eine Sonderstellung nehmen die Glasbausteine ein. Sie sind nach DIN 18175 Hohlglaskörper, die aus mehreren, durch Verschmelzen miteinander verbundenen, luftdichten Teilen bestehen. Sie dürfen keine Lasten erhalten.

Die verschiedenen Steinarten haben neben den unterschiedlichen Ausgangsstoffen auch unterschiedliche bauphysikalische Eigenschaften (Rohdichte, Druckfestigkeit) und Verarbeitungsarten (mit oder ohne Mörtel). Die Wahl der Steine hat somit auch Einfluss auf die Wanddicke und den Wärme-, Schall-, Brand- und Feuchteschutz und sollte vor Baubeginn mit dem Statiker (Fachingenieur) abgesprochen werden.

4- Der Mauerwerksverband

Die Steine übernehmen die Lastabtragung und werden durch den Mörtel miteinander verbunden. Ihre Stabilität erhält eine Mauer jedoch aus dem Verband. Das bedeutet, dass die waagerechten Fugen in der Regel durchlaufen, die senkrechten Fugen jedoch auf keinen Fall durchlaufen dürfen. Das Format der Steine ist rechteckig. Legt man nun die erste Schicht längs und die Zweite versetzt dazu quer, hat man einen Mauerwerksverband. Je nach Region ist dieser unterschiedlich angeordnet:

5- Kellerwände

Zur Aufbewahrung von verschiedensten Dingen und zur Unterbringung von Nebenräumen werden normalerweise alle Wohnhäuser unterkellert. Die Kellerwände unterliegen schwereren Anforderungen als die übrigen Geschosswände: die Kelleraußenwände bilden die Umschließung des Gebäudes gegen das Erdreich. Sie müssen dem anfallenden Erddruck und dem Eisdruck im Winter, der dauernden Einwirkung der Erdfeuchtigkeit und auch den im Boden enthaltenen Chemikalien standhalten. Außerdem müssen sie alle anfallenden Lasten in den Baugrund ableiten (Fundamente/Gründungen). Sie können aus Mauerwerk oder Stahlbeton hergestellt werden.

6- Skelettbauweise / Holzwände

Die im Wohnungsbau üblichste Art der Skelettbauweise ist der Holzbau (Bau / Hausarten). Die Materialien Stahl und Stahlbeton finden meist im Büro- oder Industriebau oder im mehrgeschossigen Wohnungsbau Anwendung.

7- Bauholz / Brettschichtholz

Als Bauholz werden natürlich gewachsene Hölzer in runden oder eckigen Querschnitten bezeichnet. Ihre Oberfläche ist meistens rau, das Holz arbeitet oft noch (Schwinden durch Feuchtigkeitsverlust) und eine Länge über 8 m ist aus statischen Gründen problematisch. Man unterscheidet Kanthölzer (Querschnitte bis 16/18 cm), Balken (von 10/20 bis 20/24 cm) und Latten (bis 4/4 cm). Bretter und Bohlen haben nur verhüllende Funktionen. Bauholz wird in drei Güteklassen unterteilt:

I besonders gute Tragfähigkeit,

II gewöhnliche Tragfähigkeit (wird üblicherweise benutzt),

III schlechte Tragfähigkeit.

Brettschichtholz besteht aus mehreren miteinander verleimten Brettschichten. Es ist statisch wesentlich stärker belastbar und seine Länge ist lediglich durch die Transportmöglichkeit (z. B. Länge eines Lastwagens = max. 35 m) beschränkt. Seine Oberfläche ist glatt und es ist beliebig formbar. Durch seine höheren Herstellungskosten wird es im Wohnungsbau selten eingesetzt und findet eher im Hallenbau Verwendung.

8- Holzverbindungen

Bauteile aus Holz können durch Dübel, Bolzen oder Nägel, Schrauben oder Leim miteinander verbunden werden. Die DIN 1052 gibt an, in welchen Holzquerschnitten welche Anzahl von Verbindungsmitteln zulässig ist, ohne dass das Holz aufsplittert.

9- Beispielkonstruktion für Holzwände

Fachwerkwände bestehen aus einem Skelett aus Ständern, Riegeln und Streben, welches die tragende Funktion übernimmt. Dieses Gerüst wird mit Dämmung ausgefacht und nach Innen und Außen durch eine Verkleidung geschlossen. Eine andere Konstruktionsart von Holzhäusern ist die Ausführung der Wände in Tafelbauweise. Geschosshohe (max. etwa 3 m) Tafeln aus Holz und Holzwerkstoffen werden vormontiert und auf der Baustelle lediglich aufgestellt. Das Konstruktionsprinzip der Wand entspricht dem des Fachwerks, die ganze Bauweise ist jedoch wirtschaftlicher.

10- Außen- wänden- fugen 

Man unterscheidet zwischen Fugen, die beim Bauen mit Fertigteilen zwangsläufig an den Stößen der einzelnen Teile entstehen und Fugen, die zur Vermeidung von Rissschäden eingeplant werden. Ursachen für Risse in einer Wand können Baugrundsetzungen oder Verformungen am Gebäude sein. Auch unterschiedliche Materialien müssen auf Grund unterschiedlichen Verformungsverhaltens durch Fugen getrennt werden. Konstruktiv sinnvolle Fugenbreiten liegen zwischen 10 und 30 mm und werden in Abständen zwischen 3 m und 30 m angeordnet (je nach Beanspruchung der Wand). Die Abdichtung gegen Wind und Feuchtigkeit erfolgt durch unterschiedliche Baustoffe, je nach Breite der Fuge und Material der Außenwand.

11- Innenwände

Nichttragende Innenwände sind im Allgemeinen leichte Trennwände (nach DIN 4109) von geringer Dicke (meist 11,5 cm) und ohne Trag- oder Aussteifungsfunktionen. Sie dürfen vertikal außer durch ihr Eigengewicht nicht belastet werden. Da sie auch andere Bauteile nicht unnötig belasten sollen, werden sie daher möglichst leicht als im Fugenverband errichtete Steinwände oder als Montagewände konstruiert. Sie erhalten ihre Standfestigkeit in der Regel erst durch Befestigung an den umgebenden Bauteilen. Sie haben meistens keine besonderen Anforderungen des Schall, Wärme- oder Brandschutzes zu erfüllen. Bei allen Wandbauarten müssen die tragenden Wände in gewissen Abständen durch Querwände ausgesteift werden. Die aussteifenden Trennwände müssen massiv sein, es genügt jedoch bei Mauerwerk meistens eine Dicke von 11,5 cm und bei Betonwänden eine Dicke von 10 cm. Die Trennwände müssen mit den tragenden Wänden fest verbunden sein.

12- Wohnungs- Trennwände

Eine Innenwand mit besonderen Anforderungen an den Schall- und Brandschutz ist die Wohnungstrennwand. Alle Innenräume, die an ein Treppenhaus oder an eine benachbarte Wohnungen grenzen, müssen durch besondere Trennwände vor Schallübertragungen und vor Brand geschützt werden. Im Massivbau entspricht eine 24 cm dicke Mauerwerkswand diesen Ansprüchen, beim Skelettbau erhöht sich die Wanddicke um die erforderliche zusätzliche Dämmung.

13- Brandwände

Das Übergreifen eines Feuers von einem Bauteil auf das andere oder von einem Gebäude auf das andere ist durch Brandwände zu verhindern (Brandschutz). Brandwände müssen feuerbeständig sein und dürfen bei einem Brand ihre Standsicherheit nicht verlieren. Sie unterteilen größere Gebäudekomplexe in einzelne Brandabschnitte und bilden im Wohnungsbau den Abschluss zur Nachbarbebauung. Die Anforderungen an Brandwände und ihre Ausbildung sind gesetzlich festgelegt (§ 33 BauO,NW § 28 MBO).

Die DIN 4102 klassifiziert das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen. Das Brandverhalten von Mauerwerk wird von der Brennbarkeitsklasse der verwendeten Baustoffe bestimmt. Mauerwerk besteht in der Regel aus nicht brennbaren mineralischen Stoffen und daraus resultiert ein günstiges Brandverhalten. Wände aus Stahlbeton haben ein ungünstigeres Brandverhalten, weil das Material Stahl relativ schnell kritische Werte erreicht. Hier ist eine größere Wanddicke erforderlich.