Rohbau

Information

1. Die Bauphasen

Von der Idee bis zur Verwirklichung eines Projekts, muss dieses verschiedene Phasen durchlaufen. In der Entwurfsphase koordiniert der Architekt die eigenen gestalterischen Ideen mit den Wünschen des Bauherrn, den statischen und technischen Anforderungen und den Gesetzen und Vorschriften im Bauwesen. Ist ein Entwurf vom Bauamt genehmigt, beginnt die Rohbauphase. Anschließend erfolgen Ausbau und Fertigstellung.

2. Der Rohbau

Zum Rohbau zählen alle Gewerke, die mit der Tragkonstruktion eines Gebäudes zu tun haben. Angefangen mit den Erdbauarbeiten und den Fundamenten über die Bodenplatte bis zu den Mauerwerksarbeiten und Stahlbetonarbeiten (Wand, -Geschossdecke). Ist der Dachstuhl (Dach) errichtet, ist der Rohbau abgeschlossen und die Ausbauphase beginnt. Dazu gehören alle so genannten kosmetischen Gewerke (Putzer, Fliesenleger, Maler usw.) und die haustechnischen Gewerke (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro).

3. Verantwortlichkeit und Kontrolle

Die Verantwortung für die Richtigkeit der ausgeführten Arbeiten wird vor Baubeginn vertraglich geregelt. Die ausführenden Firmen verpflichten sich, die vertraglich geregelten Materialien und Güteklassen zu liefern. Der Bauleiter muss auf die ordnungsgemäße Ausführung achten.

Nach Fertigstellung des Rohbaus kommt bei öffentlichen Baumaßnahmen ein Angestellter der örtlichen Bauaufsichtsbehörde auf die Baustelle und macht eine so genannte Bauzustandsbesichtigung. Dabei wird überprüft, ob die vorher eingereichten und genehmigten Pläne auch eingehalten wurden. Besonders beachtet wird die Einhaltung baulicher Brandschutzmaßnahmen und die Einhaltung der Abstandsflächen zur Nachbarbebauung. Liegen Abweichungen vor, so wird die Abnahme verweigert und die Mängel müssen behoben werden.