Grundstück

Information

Ein Grundstück im Sinne des BGB ist ein Teil der Erdoberfläche, der amtlich vermessen und im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs unter einer besonderen Nummer aufgeführt worden ist, ohne Rücksicht darauf, in welcher Weise es genutzt wird und ob es eine wirtschaftliche Einheit mit anderen Grundstücken bildet.

Von diesem Grundstücksbegriff gehen auch das Grundstücksverkehrsgesetz

-(GrdstVG), das Baugesetzbuch

-(BauGB), die Baunutzungsverordnung

-(BauNVO) sowie die Bauordnungen der Länder aus.

Zu einem Grundstück in sachenrechtlichen Sinn gehören nach §§ 93, 94 BGB die wesentlichen Bestandteile sowie nach § 96 BGB die Rechte, die mit dem Eigentum an einem Grundstück verbunden sind.

-Teilung (von Grundstücken)