Heizung und Heizkosten

Die Heizung, bzw. die Kosten dafür, sind ein nicht zu unterschätzender Faktor bei der Berechnung der Nebenkosten, die eine Wohnung oder ein Haus monatlich verursacht. Für den Hauseigentümer mit eigenem Brenner im Keller ist die Sache relativ einfach. Er bezahlt das, was er verbraucht. Sein Verbrauch richtet sich im Wesentlichen nach seinem individuellen Wärmebedarf. Der wiederum wird mitbestimmt durch die Isolierung des Hauses und die Art der Heizung. Manche Hausbesitzer lassen Sonnenkollektoren einbauen, die in der Übergangszeit für die Heizung sorgen. Andere arbeiten mit Kaminöfen. Dabei sollte aber nicht außer Acht gelassen werden, dass auch diese einen Brennstoff - meist Holz - benötigen. Daneben fallen Kosten für die Wartung der Heizung, Kaminkehrer und Immissionsmessung an. Der Energiepreis richtet sich nach der Art der Heizung. Die meisten modernen Heizungen werden mit Gas oder Fernwärme betrieben. In Einfamilienhäusern wird oft noch mit Öl geheizt. Bei älteren Häusern, vor allem im ländlichen Raum, ist das die Regel.

1. Heizkosten in Mehrfamilienhäusern

Nicht so leicht durchschaubar sind die Heizkosten in Mehrfamilienhäusern. In den jährlichen Abrechnungen werden sowohl die gesamten Heizkosten der Anlage als auch die individuellen erfasst. Zu den Gesamtkosten zählen der Strom für Brenner und Pumpe, die Kosten für Wartung, Kaminkehrer, Immissionsmessung und für die Ablesung sowie die gesamten Kosten für die verbrauchte Menge an Öl oder Gas.
Normalerweise werden von dieser Gesamtsumme 40 % als Festkosten angesetzt, 60 % als Verbrauch. Die Festkosten werden unter den einzelnen Eigentümern nach dem Flächenanteil ihrer Wohnung aufgeteilt. Die Verbrauchskosten werden nach Einheiten aufgeschlüsselt, die auf Grund der Ablesung festgesetzt werden. Die Ablesung erfolgt durch eine unabhängige Firma, die gleichzeitig auch die neuen Messröhrchen an den Heizkörpern anbringt.

2. Zankapfel Heizkosten

Heizkosten können an Mieter weitergegeben werden, ebenso die Kosten für die zentrale Warmwasserversorgung. Die Heizkosten sind ein ständiger Zankapfel zwischen Mieter und Vermieter. Der Mieter bezahlt die Heizkosten im Rahmen der Nebenkosten im Voraus. Spätestens 12 Monate nach Ablauf der Rechnungsperiode (normalerweise ein Kalenderjahr) muss der Vermieter darüber eine Endabrechnung vorlegen. Der Vermieter sollte deshalb darauf achten, dass er seine eigene Abrechnung vom Verwalter der Anlage früher erhält. Außerdem sollte sie genau aufschlüsseln, was er zu zahlen hatte, damit der Mieter die Rechnung nachvollziehen kann.
Hat der Vermieter mit dem Mieter eine Pauschale für die Nebenkosten vereinbart, kann er keine Nachforderungen stellen.