Grundmiete

Der Begriff Grundmiete steht synonym für "Kaltmiete". Dabei handelt es sich um den eigentlichen Mietzins ohne Berücksichtigung der entstehenden Betriebskosten , die entweder im Umlageverfahren oder als Pauschalforderung hinzukommen. Daraus resultiert der Gesamtbetrag der Mietzinsforderung ("Warmmiete"). Zu unterscheiden ist die Grundmiete von der so genannten Festmiete. In dieser ist sowohl die Grundmiete als auch die Betriebskostenpauschale enthalten.

Tipp:
Soll der Mieter neben der Grundmiete zusätzliche Kosten tragen (was die Regel ist), so muss der Mietvertrag eine eindeutige Regelung darüber enthalten, für welche Nebenkosten der Mieter aufzukommen hat. Ansonsten besteht die Gefahr, dass eine solche Vereinbarung rechtlich unwirksam ist (siehe unter anderem Urteil des AG Köln 14.10.1975 - 152 C 3316/75). V