Doppelvermietung

Von einer Doppelvermietung spricht man, wenn für eine Wohnung zwei Mietverträge abgeschlossen wurden. Zu einer Doppelvermietung kann es etwa kommen, wenn der Vermieter eine von ihm gekündigte Wohnung weitervermietet, sich dann aber herausstellt, dass die Kündigung unwirksam war.

Viele nehmen aber auch an, eine entsprechende mündliche Vereinbarung sei kein wirksamer Mietvertrag. Wird für dieselbe Wohnung dann außerdem mit einer anderen Person ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen, kann auch in diesem Fall eine Doppelvermietung vorliegen.
Wirkung der Doppelvermietung ist, dass hinsichtlich eines Mietgegenstandes zwei Mietverträge vorliegen. Der Vermieter ist aber nur in der Lage einen der Verträge zu erfüllen.
Der andere Vertragspartner kann in dem Fall gegen den Vermieter unter Umständen Schadensersatz wegen der Nichterfüllung des Mietvertrages geltend machen. Derartige Schadensersatzansprüche können etwa auf Grund der Aufwendung von Maklerprovision zur Suche einer anderen Wohnung entstehen. Auch die Kosten einer vorübergehenden Unterbringung können einen derartigen Schaden darstellen oder der Mehrbetrag des Mietzinses für eine neu gemietete gleichwertige Wohnung