Schimmelpilze

Ein in Wohnungen heute weit verbreitetes Problem sind Schimmelpilze. Neben der von ihnen ausgehenden Gesundheitsgefährdung für die Bewohner können sie Grund zur Mietminderung und Kündigung sowie damit verbundenen Streitigkeiten und Gerichtsprozessen sein (->Mängel/ Mietminderung; ->Kündigung).

1. Ursache

Grund für die Bildung von Schimmelpilzen ist die in der Raumluft enthaltene Feuchtigkeit. Neben ganz offensichtlichen Feuchtigkeitsquellen, wie dem beim Duschen, Baden oder Kochen entstehenden Wasserdampf, werden außerdem nicht unerhebliche Mengen von Feuchtigkeit über Atem und Haut der Bewohner abgegeben. Hinzu kommt, dass moderne Haushaltsgeräte, wie Waschmaschine und Wäschetrockner, häufig auch in der Wohnung aufgestellt werden.

Wird Luft nicht ausgetauscht, schlägt sich die in ihr enthaltene kondensierende Feuchtigkeit an den kalten Stellen eines Raumes nieder.

Da Fenster früher nicht so gut isoliert waren wie heute, waren sie üblicher Weise die kälteste Stelle des Zimmers. Die Feuchtigkeit schlug sich an den Scheiben nieder und lief an ihnen herunter. Auf Grund der besseren Isolierung von Fenstern sind diese heute in der Regel nicht mehr die kälteste Stelle eines Zimmer und somit nicht mehr der vorrangige Angriffspunkt von Schimmel. Heute schlägt sich Feuchtigkeit eher an kalten Wänden und dort, wegen der geringsten Luftbewegung, vor allem in Ecken und hinter Möbelstücken nieder.

2. Gesundheitsgefährdung

Schimmelpilze riechen zuweilen modrig und lassen einen Raum unsauber und fleckig aussehen.

Von entscheidender Bedeutung ist jedoch die Tatsache, dass sie vor allem für Allergiker gesundheitliche Risiken bergen. So stehen Schimmelpilze etwa in dem Ruf, zu erheblichen Infektionen der Atemwege zu führen, sowie Schnupfen, Bronchitis und sogar Asthma-Anfälle auszulösen.

3. Vorbeugung

Aus diesem Grund sollte man schon der Entstehung von Schimmelpilzen entgegenwirken, d.h. man sollte dafür sorgen, dass Feuchtigkeit sich nicht in Räumen staut und an kalten Stellen niederschlägt.

Dies kann man durch ausreichende Belüftung und Heizung der Räume tun. Beachten sollte man dabei, dass die beste Art der Belüftung nicht durch ständig auf Kippe gestellte Fenster erfolgt. Der auf diese Weise erfolgende Luftaustausch ist vergleichsweise gering. Vielmehr kühlen die Räume so schnell aus, was die Schimmelbildung eher begünstigt, als ihr entgegenwirkt und zudem die Heizkosten in die Höhe treibt.

Eine sinnvolle Belüftung ist dagegen die Durchzuglüftung bei weit geöffnetem Fenster, um einen vollständigen Austausch der "feuchtigkeitshaltigen" Raumluft gegen die weniger feuchtigkeitshaltige Außenluft zu bewirken. Je nach Höhe des Feuchtigkeitsanteils, ist dies etwa alle 2 Stunden für ca. 5 Minuten erforderlich. Auch kann es sich empfehlen, Fenster bereits während des Kochens oder Duschens zu öffnen, damit starker Wasserdampf unmittelbar nach seiner Entstehung abziehen kann.

4. Beseitigung

Hat sich ein Schimmelpilz erst einmal festgesetzt, helfen Heizen und Belüften allein nicht mehr weiter. Der Pilz muss entfernt werden. Bei kleinen Stellen helfen häufig Essigessenzen, Soda- oder Alkohollösungen aus der Apotheke weiter. Kommt man damit nicht weiter, wird teilweise die Behandlung mit Salmiakverdünnung empfohlen, teilweise die im Handel angebotenen Sprüh-Lösungen.

Ist der Pilz aber bereits in den Untergrund, Tapete oder Anstrich eingedrungen, wird nur noch der Fachmann weiterhelfen können.

5. Konsequenzen

Neben seinem unschönen Aussehen und dem mit ihm verbundenen gesundheitlichen Risiko, sind mit der Schimmelbildung auch rechtliche Konsequenzen verbunden.

So kann Schimmel auf Seiten des Mieters Grund für eine Mietminderung oder sogar eine Kündigung sein. Voraussetzung ist jedoch, dass der Mieter die Schäden nicht selbst, etwa durch schlechte Lüftung und Beheizung, verursacht hat.

Auch durch den Vermieter kann aber eine Kündigung drohen, wenn der Mangel auf ein Verhalten des Mieters zurückzuführen ist und der Mieter dieses Verhalten nicht ändert.

Kommt es zur gerichtlichen Auseinandersetzung, muss daher meistens in erster Linie die Frage geklärt werden, was die Ursache für die Schimmelbildung war. Der Vermieter muss dann unter Umständen beweisen, dass die Schimmelbildung nicht auf einen Mangel in der baulichen Beschaffenheit der Wohnung, etwa zu dünneoder undichte Außenwände, zurückzuführen ist. Der Mieter wiederum muss dann unter Umständen darlegen,wie oft er gelüftet und wie er die Wohnung beheizt hat.