Hausverwaltung

Die Verwaltung einer Wohnanlage umfasst im Wesentlichen zwei Bereiche - die Hausverwaltung und die Verwaltung. Hausverwaltung ist konkrete Arbeit vor Ort, Verwaltung umfasst die Betreuung der Wohnanlage stellvertretend für die Eigentümer. In größeren Wohnanlagen gibt es eine Hausverwaltung, die sich um die Instandhaltung der gemeinschaftlichen Einrichtungen und die Außenanlagen kümmert. Normalerweise ist diese Hausverwaltung identisch mit der Verwaltungsgesellschaft oder dem Verwalter, der sich auch um die finanziellen und sonstigen Belange der Gemeinschaft kümmert, oder wird von diesen beschäftigt.

1. Hausverwalter ist nicht Verwalter

Es muss jemanden geben, der sich beispielsweise darum kümmert, dass eine kaputte Birne im Treppenhaus ersetzt wird oder dass eine nicht mehr schließende Haustür repariert wird. Der gemeinschaftliche Rasen muss gemäht, die Außenanlagen gepflegt werden. Die Mülleimer müssen für die Müllabfuhr bereitgestellt und gereinigt werden etc. Solche Aufgaben erledigt normalerweise der Eigentümer eines Hauses selbst. In einer Wohnanlage ist das anders. Der Einzelne fühlt sich nicht für die Belange aller zuständig. Entweder müssen diese Aufgaben unter den Eigentümern aufgeteilt werden oder man muss einen Hausverwalter beschäftigen. Je größer die Anlage, desto notwendiger ist ein Hausverwalter. Er ist auch Ansprechpartner für die Bewohner, wenn beispielsweise die Heizung ausgefallen ist oder die Warmwasserversorgung nicht mehr funktioniert. Viele frisch gebackene Wohnungseigentümer müssen aufs Geld achten und entscheiden sich deshalb gegen einen professionellen Hausverwalter. Die Hausverwaltung ist normalerweise in mittleren Anlagen kein Vollzeitjob und kann in Teilzeit gegen ein geringeres Entgelt von einem der Eigentümer oder zum Beispiel einem Frührentner erledigt werden.

2. Ohne Hausverwalter kritisch

Manche Eigentümergemeinschaft entscheidet sich gar dafür, auf den Hausverwalter ganz zu verzichten und die Gemeinschaftsanlagen in Eigenregie zu pflegen. In diesem Fall ist Vorsicht geboten. Am ehesten ist eine solche Regelung möglich, wenn in den meisten Wohnungen die Eigentümer selbst wohnen. Sie haben natürlich ein Interesse an der gesamten Anlage. Mieter dagegen können nicht dazu verpflichtet werden, bei Gemeinschaftsaufgaben der Eigentümer zu helfen.

Für Kapitalanleger, die nicht selbst in der Anlage wohnen, ist diese Lösung die schlechteste. Sie werden normalerweise kein Interesse daran haben, bei Putz- und Instandhaltungsaktionen mitzumachen. Außerdem können sie die Kosten für die Hausverwaltung von der Steuer absetzen. Besonders kleinere Wohnungen lassen sich leichter vermieten, wenn man dem Mieter Hausmeisterservice anbieten kann. Die wenigsten Mieter haben den Drang, sich um das Eigentum des Vermieters zu kümmern.

3. Der Verwalter ist kein Hausmeister

Andere Anforderungen werden an den Verwalter gestellt. Bei Wohnanlagen mit mehreren Teileigentümern ist ein Verwalter per Wohnungseigentumsgesetz vorgeschrieben. Der Verwalter kann einer der Eigentümer sein. Das empfiehlt sich jedoch nur bei kleinen Anlagen. Normalerweise wird sich die Eigentümergemeinschaft einen professionellen Verwalter bzw. eine Verwaltungsgesellschaft suchen. Der Verwalter ist unter anderem für das gesamte Vermögen der Eigentümergemeinschaft verantwortlich. Er verwaltet die Gelder, die die Eigentümer an die Gemeinschaft zahlen, entscheidet über Ausgaben, bezahlt im Namen der Gemeinschaft und legt den Eigentümern jährlich eine Abrechnung vor.

Leider sagt das Gesetz nichts über die Qualifikation eines Verwalters aus. Jeder kann diese Tätigkeit ausüben. Deshalb ist es wichtig, sich über die Person und Qualifikation des Verwalters Klarheit zu verschaffen.

Eine Gemeinschaft, die einen Verwalter neu bestellt, sollte sich Referenzen geben lassen und eventuell mit dem Verwaltungsbeirat eines Objekt sprechen, das der Kandidat bereits verwaltet.